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Titelbild

Aufnahmekriterien

  • Es liegt eine unheilbare Erkrankung mit einer sehr begrenzten Lebenserwartung vor (Tage, Wochen bis wenige Monate).
  • Krankheitsbilder : fortgeschrittene Krebserkrankung, Vollbild AIDS, Erkrankungen des Nervensystems mit unaufhaltsam fortschreitenden Lähmungen, Endzustand einer chronischen Herz-, Nieren-, Lungen- oder Verdauungstrakterkrankung.
  • Die Versorgung im Haushalt/in der Familie ist nicht ausreichend, weil der palliative Versorgungsbedarf regelmäßig überschritten wird.
  • Der Arzt/die Ärztin (Haus- Fach- oder Klinikärzte) verordnet die Hospizversorgung.
  • Die Kranken- und Pflegekasse übernimmt bei Versicherten die Kosten (Unterstützung beim Kostenübernahmeverfahren durch das Hospiz bzw. die Sozialdienste der Kliniken).
  • Eine Krankenhausbehandlung ist nicht erforderlich.
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