Hospize sind Teil der Krankenversorgung mit definierten Aufgabenstellungen
Gesetzliche Grundlage ist § 39 a Sozialgesetzbuch V
Einzelheiten sind geregelt in einer bundesweit einheitlichen Rahmenvereinbarung
Hospize sind Teil der Krankenversorgung mit definierten Aufgabenstellungen
Gesetzliche Grundlage ist § 39 a Sozialgesetzbuch V
Einzelheiten sind geregelt in einer bundesweit einheitlichen Rahmenvereinbarung