Rechtliche Grundlagen Hospize sind Teil der Krankenversorgung mit definierten AufgabenstellungenGesetzliche Grundlage ist § 39 a Sozialgesetzbuch VEinzelheiten sind geregelt in einer bundesweit einheitlichen Rahmenvereinbarung 2017_Rahmenvereinbarung_nach__39a__Abs_1_Satz_4_stationaere_Hospize-1Herunterladen